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BKM-Sonderprogramm zur Bestandserhaltung

Datum:
28. Nov. 2023
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Das Bestandserhaltungsprogramm wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt.

Ab sofort können Anträge für das Förderjahr 2024 im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung gestellt werden. Die Frist für die Einreichung von Modellprojekten bei der KEK ist der 31. Januar 2024.

Für das BKM-Sonderprogramm gelten die Fristen der jeweiligen Landesbehörde. 

Weitere Informationen und Antragsberatung: https://www.kek-spk.de/foerderung/aktuelles