Datum:
28. Nov. 2023
Das Bestandserhaltungsprogramm wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt.
Ab sofort können Anträge für das Förderjahr 2024 im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung gestellt werden. Die Frist für die Einreichung von Modellprojekten bei der KEK ist der 31. Januar 2024.
Für das BKM-Sonderprogramm gelten die Fristen der jeweiligen Landesbehörde.
Weitere Informationen und Antragsberatung: https://www.kek-spk.de/foerderung/aktuelles