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Vorträge der Tagung in Trier
1. Prof. Dr. Andrea Rapp (TU Darmstadt): Forschungdaten in Bibliotheken 2. Dr. Martin Faßnacht (UB Tübingen): Der Fachinformationsdienst Theologie 3. Maike Osters / Martina tumulla (HBZ Köln): Das Open-Source-Bibliotheksmanagementsystem FOLIO 4. Martina Pauly (Martinius-Bibliothek Mainz): Ausstattung von Ausstellungsräumen – ein Praxisbericht aus der Martinius-Bibliothek 5. Christoph Mayr (Landesbibliothekszentrum RLP Speyer): Von (A)utograph bis (Z)eitung. Kooperative Retrodigitalisierung am Beispiel des rheinland-pfälzischen Portals dilibri 6. Dr. Hans-Ulrich Seifert (UB Trier): Urheber- und verwertungsrechtliche Fragen bei Porträdatenbanken – am Beispiel der Trierer Porträtdatenbank (Tripota) 7. Prof. Dr. Siegfried Schmidt / Dipl.-Bibl. Stefan Spengler (EDDB Köln): Die digitalen Sammlungen der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek Köln (Konzept, Realisierung und Perspektive) 8. Nicht nur Flachware… Kabinettausstellungen in Bibliotheken vom Konzept bis zur Realisierung. Anregungen aus der Praxis. Ein Gesprüch zwischen Dr. Raymond Dittrich (Bischöfliche Zentralbibliothek Regensburg) und Prof. Dr. Hans-Walter Stork (Erzbischöfliche Akademische Bibliothek Paderborn)
Bedeutung des Urheberrechts für Bibliotheken
Die AKThB-Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Hessen lädt zur ihrer Herbstfortbildung zum Thema Urheberrecht ein. Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. Anmeldungen nimmt Frau Pauly (martinus.bibliothek@bistum-mainz.de) ab sofort und bis zum 31. Oktober 2018 gerne entgegen. Weitere Informationen finden Sie hier folgend. Die Bedeutung des Urheberrechts für Bibliotheken Workshop mit Oliver Hinte, Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ Die Regelungen des Urheberrechts gewinnen in letzter Zeit für Bibliotheken in zunehmender Weise an Bedeutung. Nicht zuletzt das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG), das am 01. März 2018 n Kraft getreten ist, unterstreicht dies. Die mit diesem Gesetz neu in das Urheberrechtsgesetz eingefügte Vorschrift des § 60e ist beispielsweise mit „Bibliotheken“ überschrieben. Und die IFLA hat jüngst einen Text mit der Überschrift „IFLA-Stellungnahme zur Kompetenzbildung im Urheberrecht“ veröffentlicht. Der Referent wird zunächst ein paar Grundbegriffe des Urheberrechts mit den Workshop-TeilnehmerInnen besprechen. Im Anschluss folgt eine Analyse der aktuellen Gesetzgebung und deren Folgen für die Arbeit in Bibliotheken. Es erfolgt ein Ausblick, welche gesetzlichen Möglichkeiten noch zusätzlich genutzt werden könnten. …
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Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB)
Lorem Ipsum ist ein einfacher Demo-Text für die Print- und Schriftindustrie. Lorem Ipsum ist in der Industrie bereits der Standard Demo-Text seit 1500, als ein unbekannter Schriftsteller eine Hand voll Wörter nahm und diese durcheinander warf um ein Musterbuch zu erstellen. Es hat nicht nur 5 Jahrhunderte überlebt, sondern auch in Spruch in die elektronische Schriftbearbeitung geschafft (bemerke, nahezu unverändert). Bekannt wurde es 1960, mit dem erscheinen von „Letraset“, welches Passagen von Lorem Ipsum enhielt, so wie Desktop Software wie „Aldus PageMaker“ – ebenfalls mit Lorem Ipsum.