BKM-Sonderprogramm zur Bestandserhaltung
Das Bestandserhaltungsprogramm wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt. Ab sofort können Anträge für das Förderjahr 2024 im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung gestellt werden. Die Frist für die Einreichung von Modellprojekten bei der KEK ist der 31. Januar 2024. Für das BKM-Sonderprogramm gelten die Fristen der jeweiligen Landesbehörde. Weitere Informationen und Antragsberatung: https://www.kek-spk.de/foerderung/aktuelles